Burgenland im 19. Jahrhundert
Burgenland im 19. Jahrhundert
BURGENLAND UNTER DER HERRSCHAFT UNGARNS (1626 BIS 1921)
1854 beschloss der Ungarische Reichstag die Aufhebung der Leibeigenschaft im Burgenland. Mit der Grundentlastung ging der von den Bauern bewirtschaftete Pachtgrund gegen eine Ablöse an die ehemaligen Grundherren in deren Eigentum über. Nicht eingelöster Grund blieb den ehemaligen Grundherren. Die früheren Untertanen wurden zu Staatsbürgern, die Ortschaften der Herrschaft freie Gemeinden.